Evangelisch-Lutherische
Kirchengemeinde Roth

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Nützliche Infos für Ehrenamtliche, die sich in der Kirchengemeinde, im Dekanat oder in der Landeskirche engagieren

 

✎  Ehrenamtsgesetz

Unsere Kirchengemeinde Roth  ist Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB).
Grundlage für jede ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gemeinde ist das sog. Ehrenamtsgesetz der ELKB.

Siehe dazu das Praxisheft „Kirchenvorstand" S. 100 unter

www.kirchenvorstand-bayern.de/system/files/dateien/praxisheft_kv_2018_02-compressed.pdf

 

✎  Versicherung
Ehrenamtliche sind während ihrer Tätig­keit haftpflicht- und unfallversichert, und zwar bei der kirchlichen Versicherung Ecclesia. Nähere Informationen dazu können im Pfarramt oder im Kirchengemeindeamt in Schwabach eingeholt werden.

 

✎  Kostenersatz für Auslagen
Auslagen wie Fahrtkosten, Kopien, Materialien usw. werden nach Vorab-Absprache erstattet.

Dazu gibt es Formulare, die im konkreten Fall zur Verfügung gestellt werden.

✎  Fortbildung
Die Kirchengemeinde Roth hat ein großes Interesse daran, dass ehrenamtlich Mit­ar­beitende geeignete Schulungen und Fortbil­dungs­kurse wahrnehmen, um sich für ihr ehrenamtliches Engagement weiter zu qualifizieren. Dazu empfehlen wir auch die Homepage des Amtes für Gemeindedienst www.afg-elkb.de

 

✎  Bescheinigung über ehrenamtliche Tätigkeit
Auf Wunsch kann ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Be­schei­ni­gung über ihr Engagement in der Kir­chengemeinde ausgestellt werden. Ins­be­son­de­re für ju­gendliche Mitarbeitende können solche Be­schei­ni­gungen bei Be­wer­bun­gen von Nut­zen sein.

 

✎  Nutzung von Geräten und Räumen
Ehrenamtlich Mitarbeitende sind berechtigt, alle Gerätschaften der Kirchengemeinde kostenlos zu nutzen.

Voraussetzung ist eine Vorab-Absprache mit den Mitarbeitenden im Pfarramt.

Räume können angemietet werden. Ehrenamtlich Engagierte bekommen 50% Nachlass.