Nützliche Infos für Ehrenamtliche, die sich in der Kirchengemeinde, im Dekanat oder in der Landeskirche engagieren
✎ Ehrenamtsgesetz
Unsere Kirchengemeinde Roth ist Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB).
Grundlage für jede ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gemeinde ist das sog. Ehrenamtsgesetz der ELKB.
Siehe dazu das Praxisheft „Kirchenvorstand" S. 100 unter
www.kirchenvorstand-bayern.de/system/files/dateien/praxisheft_kv_2018_02-compressed.pdf
✎ Versicherung
Ehrenamtliche sind während ihrer Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert, und zwar bei der kirchlichen Versicherung Ecclesia. Nähere Informationen dazu können im Pfarramt oder im Kirchengemeindeamt in Schwabach eingeholt werden.
✎ Kostenersatz für Auslagen
Auslagen wie Fahrtkosten, Kopien, Materialien usw. werden nach Vorab-Absprache erstattet.
Dazu gibt es Formulare, die im konkreten Fall zur Verfügung gestellt werden.
✎ Fortbildung
Die Kirchengemeinde Roth hat ein großes Interesse daran, dass ehrenamtlich Mitarbeitende geeignete Schulungen und Fortbildungskurse wahrnehmen, um sich für ihr ehrenamtliches Engagement weiter zu qualifizieren. Dazu empfehlen wir auch die Homepage des Amtes für Gemeindedienst www.afg-elkb.de
✎ Bescheinigung über ehrenamtliche Tätigkeit
Auf Wunsch kann ehrenamtlich Mitarbeitenden eine Bescheinigung über ihr Engagement in der Kirchengemeinde ausgestellt werden. Insbesondere für jugendliche Mitarbeitende können solche Bescheinigungen bei Bewerbungen von Nutzen sein.
✎ Nutzung von Geräten und Räumen
Ehrenamtlich Mitarbeitende sind berechtigt, alle Gerätschaften der Kirchengemeinde kostenlos zu nutzen.
Voraussetzung ist eine Vorab-Absprache mit den Mitarbeitenden im Pfarramt.
Räume können angemietet werden. Ehrenamtlich Engagierte bekommen 50% Nachlass.